Hundehaftpflicht

Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch ist jeder Tierhalter in Deutschland für Schäden, die durch sein Tier bei anderen entstehen, verantwortlich und somit haftbar. Solche Schäden entstehen viel schneller als man denkt: Der Hund, der gerade durch eine Dreckpfütze gewatet ist, kann im Handumdrehen den schneeweißen Mantel einer Passantin stark beschmutzen. Und sollte der Hund einmal Schuld an einem Unfall tragen, kommen auf den Halter meist sehr hohe Kosten zu.
In Haftung genommen werden kann man übrigens auch, wenn man mit dem Hund des besten Freundes Gassi geht. Eine Haftung für den vom Hund angerichteten Schaden verjährt erst nach dreißig Jahren und kann somit eine Menge Geld kosten.
Da eine Privathaftpflichtversicherung den Hundehalter in diesem Falle nicht schützt, schließen viele Hundebesitzer eine Hundehaftpflichtversicherung ab.
Hierbei schützen sie sich mit einer genügend hohen Deckungssumme.
Mittlerweile ist es in manchen Bundesländern Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung für als gefährlich eingestufte Rassen (Kampfhunde) abzuschließen.

Die Hundehaftpflicht wird immer nur für ein konkretes Tier abgeschlossen und erlischt, wenn das Tier vestirbt oder seinen Besitzer wechselt.
Je Versicherung gibt es verschiedene Beiträge und Versicherungsbedingungen. So gibt es zum Beispiel Versicherungen mit Haftpflichtausfalldeckung bis zu einer bestimmten, vertraglich festgelegten Summe, welche immer dann einspringen, wenn dem Hund des Hundehalters von einem anderen Tiere Schaden zugefügt wird und der Halter diesen nicht zahlen kann. Wieder andere Versicherungen kommen auch für Schäden im Urluab auf.
Ein Vergleich zwischen den verschiedenen Hundehaftpflichtversicherungen lohnt sich allemal.
Als günstig erweist es sich meistens auch, den Hund bereits als Jungtier versichern zu lassen.

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